1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir ausführen. Sie werden durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang vom Auftraggeber anerkannt. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Diese werden ausnahmsweise nur dann verbindlich, wenn sie vor dem Beginn der Ausführung des Auftrages von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Urheberrechte

Der Auftraggeber bestätigt mit der Erteilung des Auftrages ausdrücklich, dass er im Besitz aller Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns zur Überarbeitung übergebene Material ist. Werden gleichwohl durch die von uns vorgenommene Be- und Verarbeitung des Materials Rechte Dritter beeinträchtigt, haftet für die daraus entstehenden Schäden allein der Auftraggeber. Bei Photo Bauer erstellte Entwürfe bleiben geistiges Eigentum von Photo Bauer.

3. Haftung

a) Wir behandeln alle uns zur Auftrags-Ausführung überlassenen Gegenstände, insbesondere Filme, Originale und sonstige Arbeitsunterlagen mit größter Sorgfalt. Sollte gleichwohl ein Verlust, eine Beschädigung oder eine sonstige schädliche Einwirkung auf diese Gegenstände vorkommen, so ist unsere Haftung auf den Ersatz des vom Auftraggeber nachzuweisenden Materialwertes beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir empfehlen deshalb dem Auftraggeber, die uns übergebenen Unterlagen selbst versichern zu lassen.

b) Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, haften neben ihrem Auftraggeber für die Erfüllung des Vertrages, insbesondere für die Bezahlung der Rechnung.

4. Gewährleistung

a) Als Fachbetrieb bemühen wir uns, die uns übertragenen Facharbeiten in bester Qualität und kürzester Zeit auszuführen. Alle Aufträge werden von uns mit den für die Zielsetzung des Auftrages geeigneten Materialien nach den neuesten technischen Erkenntnissen und nach bestem Wissen ausgeführt. Wir übernehmen keine Haftung für entgangenen Gewinn.

b) Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von den Vorlagen begründen keine Reklamationsrechte, desgleichen nicht Veränderungen an den Produkten, die ihren Grund in der Veränderung der Farbstoffe in den fotografischen Materialien und dem Einfluss von Zeit, Licht, Wärme und Chemikalien haben.

c) Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei der Erteilung von Aufträgen unter Verwendung elektronischer Datenträger stets die Originaldatenträger beim Auftraggeber verbleiben und uns nur Kopien angeliefert werden; für die Integrität der Datenträger und die Datensicherheit können wir keinerlei Haftung übernehmen, desgleichen nicht für Datenübertragungsfehler.

d) Bei berechtigter Reklamation hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung des mangelhaften Produktes innerhalb angemessener Nachfrist. Nur wenn die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung wiederum mit Mängeln behaftet ist und deshalb fehlschlägt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder Wandlung des Vertrages.

e) Schadenersatz-Ansprüche bestehen für Mängelfolgeschäden und Nebenschäden nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

f) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt und insbesondere vor ihrer Weiterverarbeitung auf Vertragsrichtigkeit bzw. Mängel zu prüfen. Werden erkennbare Mängel nicht binnen 8 Tagen nach Eingang der Lieferung beim Auftraggeber schriftlich unter Vorlage aller Unterlagen bei uns gerügt, so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.

g) Bei der Lieferung von Drucksachen sind Über- oder Untermengen von 10% üblich und werden entsprechend verrechnet.

5. Lieferungstermine

Wir bemühen uns, die dem Auftraggeber genannten Termine einzuhalten. Wegen der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung von Ausführungen von Facharbeiten sind jedoch alle Zeitangaben grundsätzlich unverbindlich; demgemäß berechtigen Terminüberschreitungen nicht zum Ausspruch des Rücktritts oder zur Geltendmachung von Schadenersatz-Ansprüchen. Für den Fall, dass ausnahmsweise unsere Haftung wegen Verzuges gegeben ist, wird sie beschränkt auf diejenigen Schäden, die infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eingetreten sind.

6. Versand

Der Versand aller Lieferungen erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung schließen wir nur ab, wenn der Auftraggeber dieses ausdrücklich wünscht und die Kosten dafür übernimmt.

7. Zahlung

a) Alle Leistungen und Lieferungen werden nach der am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt; die Preisliste enthält stets Bruttopreise; die enthaltene Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe wird gesondert ausgewiesen. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.

b) Bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, Vorauskasse zu erbitten oder die Versendung per Nachnahme durchzuführen. Kleinstaufträge bis 25,- Euro sind grundsätzlich im Voraus bar zu begleichen.

c) Scheck und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Alle damit zusammenhängenden Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt einschließlich der Verpackung bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzuge ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst aller Nebenrechte in dem sich aus dem folgenden Absatz ergebenden Umfang auf uns übergehen.

b) Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der von uns ausgelieferten Vorbehaltsware nebst aller Nebenrechte bereits jetzt an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in dem gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend für die Forderung aus der Weiterveräußerung bestimmt ist.

c) Zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen ist der Auftraggeber bis auf Widerruf und solange ermächtigt, als er uns gegenüber nicht in Verzug gerät.

9. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Wechsel- und Scheckklagen, unabhängig von dem im Wechsel oder Scheck genannten Zahlungsort, Weilheim.